Am Karnevalssontag findet um 14:11 Uhr unser traditionelle Karnevalsumzug in Bingen-Kempten statt. Voraussetzung zur Teilnahme ist diese vorherige Anmeldung: Anmeldung zum Karnevalsumzug des KCCEs gilt neben der Einhaltung der Umzugshinweise, dass „neben der Betriebserlaubnis oder dem „vorläufigen“ Gutachten nach § 21 StVZO zur Erlangung der Betriebserlaubnis ein Fahrzeug an einem Umzug nur teilnehmen kann, wenn zusätzlich eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der An- und Aufbauten vorgelegt wird. Die zu beachtenden Regelungen sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen“ vom 18.07.2000 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen sowie im „Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau“ im Sinne einer Zusammenfassung der Rechtslage nachzulesen.Dies bedeutet, dass bei Anmeldung für unseren Karnevalsumzug für jedes teilnehmende Fahrzeug samt Anhänger die vorgenannten Betriebserlaubnisse und Bescheinigungen vorliegen müssen und Voraussetzung für eine Teilnahme sind. Die Anmeldung ist vollständig und unterzeichnet beim Zugmarschal Stefan Gütten persönlich oder per Mail unter guettenstefan @web.de spätestens eine Woche vor der Veranstaltung abzugeben.Eine Teilnahme ohne vorherige schriftliche Anmeldung und Vorlage o.g. Bescheinigung ist nicht möglich. Der KCC behält sich das Recht vor, unangemeldete Teilnehmer vom Umzug auszuschließen.
Am Karnevalssontag findet um 14:11 Uhr unser traditionelle Karnevalsumzug in Bingen-Kempten statt. Voraussetzung zur Teilnahme ist diese vorherige Anmeldung:Anmeldung zum Karnevalsumzug des KCCEs gilt neben der Einhaltung der Umzugshinweise, dass „neben der Betriebserlaubnis oder dem „vorläufigen“ Gutachten nach § 21 StVZO zur Erlangung der Betriebserlaubnis ein Fahrzeug an einem Umzug nur teilnehmen kann, wenn zusätzlich eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der An- und Aufbauten vorgelegt wird. Die zu beachtenden Regelungen sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen“ vom 18.07.2000 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen sowie im „Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau“ im Sinne einer Zusammenfassung der Rechtslage nachzulesen.Dies bedeutet, dass bei Anmeldung für unseren Karnevals-umzug für jedes teilnehmende Fahrzeug samt Anhänger die vorgenannten Betriebserlaubnisse und Bescheinigungen vorliegen müssen und Voraussetzung für eine Teilnahme sind. Die Anmeldung ist vollständig und unterzeichnet beim Zugmarschal Stefan Gütten persönlich oder per Mail unter guettenstefan @web.de spätestens eine Woche vor der Veranstaltung abzugeben.Eine Teilnahme ohne vorherige schriftliche Anmeldung und Vorlage o.g. Bescheinigung ist nicht möglich. Der KCC behält sich das Recht vor, unangemeldete Teilnehmer vom Umzug auszuschließen.